Grundsätze der UWG

Was ist die UWG FREIE WÄHLER?

Die UWG ist eine parteiübergreifende Interessengemeinschaft und wirkt somit als ausgleichende Kraft zwischen den erstarrten parteipolitischen Blöcken, um eine zukunftsorientierte Entwicklung der Stadt Barsinghausen bürgernäher zu gestalten.

Von der Unabhängigen Wählergemeinschaft werden bewusst keine bundespolitischen Aufgaben und Interessen vertreten, denn die Wählergemeinschaft ist davon überzeugt, dass ein gesunder Staat sich von der Kommune ausgehend über Region, Land und Bund aufbaut. Zentrale Aufgaben der Kommune müssen in deren Verantwortung bleiben. Deshalb bieten die Gemeinden für die Wählergemeinschaft den besten Rahmen zur Verwirklichung einer echten bürgernahen Demokratie.

Da die Bürger für eine ehrliche Kommunalpolitik sehr viel Verständnis haben, werden Entscheidungen der möglichen Mandatsträger der Unabhängigen Wählergemeinschaft im Rahmen des Rechtsstaates und im Blick auf die Gesamtverantwortung sowie die finanziellen Möglichkeiten der Stadt Barsinghausen begründet. Für die übergeordneten Gremien, Regionsparlament, Landtag, Bundestag und EuropaParlament hat sich die UWG Barsingausen im Jahre 2019 unter das Dach der FREIEN WÄHLER begeben.

Dadurch ist gesichert dass die Interessen der Barsinghäuser Bürger auch in den höheren Gremien eine Mitsprachemöglichkeit erhalten und dadurch dem Wähler eine Alternative zu den erstarrten politischen Blöcken bietet. In den vergangenen 10 Jahren hat die UWG FREIE WÄHLER Barsinghausen als Fraktion durch ihre Zustimmung zu guten und sinnvollen Entscheidungen für eine oft knappe Mehrheit gesorgt, wie zum Beispiel beim erhalt des Standort der Wilhelm Stedler Schule oder dem Neubau und der Verfahrenstechnik des Wasserwerk in Verantwortung der Stadtwerke Barsinghausen.

Eine Wählergemeinschaft hat die Aufgabe sich für gute Entscheidungen zu orientieren, Vorschläge in der politischen Diskussion einzubringen und vernünftigen Beschlussvorschlägen durch Zustimmung eine Mehrheit zu verschaffen. Wählergemeinschaften haben die Aufgabe die wirklichen Interessen der Bürger zu vertreten und in Abstimmungen das Meinungsbild der Bürgerschaft wiederzugeben. Wählergemeinschaften müssen daher nicht zwingend dauerhaft Anträge stellen.

 

Was will die UWG-Barsinghausen erreichen?

Die UWG-Barsinghausen wird bei der Kommunalwahl im Jahr 2026 in zwei Wahlbereichen der Stadt Barsinghausen mit Kandidatinnen und Kandidaten antreten.

In unserer Wählergemeinschaft sind uns besonders herzlich Bürgerinnen und Bürger willkommen, die sich von den derzeit amtierenden Personen oder Parteien im Rat der Stadt Barsinghausen, nicht oder nicht mehr vertreten fühlen. Wir möchten allen interessierten BürgerInnen ein Forum bieten, auch denen, die bei den letzten Wahlen keinen Sinn mehr darin gesehen haben, zur Wahl zu gehen. Für alle demokratisch denkenden Initiativen in Barsinghausen wollen wir eine Möglichkeit schaffen, sich einzubringen und ihre Themen und Probleme auf einer breiten Plattform im Sinne der Allgemeinheit zu vertreten.

Eines unserer Ziele ist es zu verhindern, dass ein weiteres mal eine machtpolitische Mehrheit im Rat der Stadt Barsinghausen fernab von Bürgernähe und Informationsfluss Entscheidungen trifft. Ein weiteres Ziel ist es, die Wahlverdrossenheit abzubauen und eine zu erwartende Wahlverweigerung von über 40% in Barsinghausen abzuwenden.

Wir wollen eine bessere Transparenz bei den Entscheidungsprozessen von Politik und Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger herstellen. Zugleich wird auch eine wirksamere Mitsprachemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger gefordert. Eine intensivere Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen außerhalb von Schule und Vereinen müssen stärker gefördert werden. 

 

Folgende zukunftsweisende Initiativen werden von der Unabhängigen Wählergemeinschaft für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Barsinghausen in den Mittelpunkt der bürgernahen politischen Arbeit gestellt.

1.) Kommunalpolitik ist für die UWG Fürsorge und Vorsorge für die Menschen in unserer Stadt und Gemeinde. Kommunalpolitik darf nicht Selbstzweck sein oder die lineare Fortsetzung der Bundes- und Landespolitik mit gleichen Mitteln und fehlender Flexibilität. Sie ist selbständig und dient dazu, das Zusammenleben der Menschen in der kleinsten Zelle unseres Staates, der Gemeinde, zukunftsorientiert und ihren sozialen Bedürfnissen entsprechend zu gestalten.

2.) Die UWG fordert die Sicherung der grundgesetzlich garantierten und in der Vergangenheit immer weiter ausgehöhlten Selbstverwaltung und eine bessere finanzielle Ausstattung der Gemeinden durch Bund und Land.

3.) Die UWG tritt ein für die Beendigung der Belastungen unserer Gemeinde durch finanziell nicht- oder unzureichend gedeckte Auftragsaufgaben. Im „Goldenen Zügel“ der Zuschüsse für Einzelmaßnahmen sehen wir für die Selbstverwaltung eine einengende Form der Unterstützung. Wir fordern eine ausreichende finanzielle Grundausstattung. Der gemeindlichen Selbstbestimmung und Verantwortung muss ein ausreichender Freiraum geschaffen werden.

4.) Die UWG tritt für eine durchschaubare Kommunalpolitik ein, die den Bürger ständig mitvollziehen lässt, was aufgrund der finanziellen Ausstattung der Gemeinde an Wünschbarem zu verwirklichen ist oder nicht.

5.) Die UWG wendet sich gegen wahltaktische Versprechungen, Prestige-Objekte und eine Ausgabenpolitik, welche die Verschuldung der Gemeinde in unverantwortliche Höhen treibt. Die UWG sieht sich als verantwortungsbewusster, offener und sparsamer Sachverwalter der Bürger und ihrer Steuergelder.

6.) Die UWG ist von jeher für eine sparsame Verwaltung eingetreten. Die UWG fordert seit ihrem Bestehen eine bürgernahe Kommunalverwaltung, die gerade nach der Schaffung größerer Gemeinden durch die Gemeindereform an Bedeutung gewonnen hat.

7.) Folgerichtig tritt die UWG auch für die Beibehaltung größtmöglicher Selbständigkeit der einzelnen Ortsteile in der Gemeinde ein. Eine schrittweise Rückkehr zu Ortschaftsräten wäre Wüschenswert, das war schon im Wahljahr 2016 einer unser wichtigsten Programmpunkte. Die gewachsene Eigenständigkeit der Ortsteile ist vor allem durch die Förderung der Vereinsarbeit zu betonen und auszubauen.

8.) Die UWG wünscht ein stärkeres Engagement der Jugend in der Kommunalpolitik. Die Jugend muss im kommunalen Bereich Freiheitsräume und Selbstgestaltungsmöglichkeiten erhalten. Dabei sind Verhältnismäßigkeit und Gesamtverantwortung zu berücksichtigen. Der ständige Dialog mit der Jugend und dass Einbinden ihrer berechtigten Anliegen gehören unverzichtbar zu einer dynamischen Kommunalpolitik.

9.) Die UWG tritt für einen Umweltschutz ein, der den Lebensraum und die Gesundheit der Bürger sichert. Die Bevölkerung muss bei Umweltschutzmaßnahmen Mitwirken und Mitentscheiden. Unumgängliche Belastungen zu akzeptieren oder abzulehnen, ist in erster Linie das Anliegen der Betroffenen. Das Verursacherprinzip muss sinnvolle Anwendung finden.

10.) Die UWG wendet sich gegen die von den Parteien geschaffene Polarisierung der politischen Auseinandersetzung und die Ideologisierung der Kommunalpolitik. Sie fordern ihrerseits eine Kommunalpolitik, die sich orientiert an den sachlichen, zukunftssichernden Erfordernissen und nicht an den Wunschvorstellungen ideologischer, lobbyistischer  oder parteipolitischer Interessen.

11.) Die UWG widerspricht der Behauptung der Parteien, dass Kommunalpolitik ohne parteipolitische Bindung an Land und Bund nicht mehr betrieben werden könne, weil dies eindeutig der grundgesetzlich gesicherten Selbstverwaltung der Gemeinden widerspricht. Den Parteien ist nicht ein Alleinvertretungsrecht, sondern ein Mitwirken an der Willensbildung des Volkes zugeordnet.

12.) Die UWG wehrt sich gegen die ständig wachsende Bevormundung und Abhängigkeit des Bürgers durch staatliche Festlegungen. Sie ist gegen gleichmachende, nicht sachlich begründete Entscheidungen.

13.) Die UWG setzt bei ihren Freunden und Mitarbeitern voraus, dass sie sich stets an der sachlichen Wirklichkeit, den Bedürfnissen der Bevölkerung, dem rechtsstaatlichen Grundprinzip und der kommunalpolitischen Gesamtverantwortung orientieren. Eine mögliche Impfpflicht, auch Einrichtungsbezogen, lehnen wir ab.

14.) Kommunale Maßnahmen und Einrichtungen dienen der Existenzsicherung im weitesten Sinne, aber nicht nur im materiellen Bereich des Lebensstandards und der Lebenslage, sondern auch zur Schaffung einer menschenwürdigen Umwelt, in der die soziale Anerkennung, die gesellschaftliche Einordnung und die persönliche Entfaltung des Bürgers und seiner Familie ermöglicht und gefördert wird.

HINWEIS: Am 21.01.2021 aktualisiert.

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