Sonntag 27. Dezember 2009 von Markus Neugebauer
Aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes trifft auf Barsinghausen zu
BARSINGHAUSEN (ta). Die Unabhängige WählerGemeinschaft Barsinghausen hat ihre Einwände und Widersprüche gegen den geplanten Verbrauchermarkt auf der Halde ergänzend erweitert.
Dieser Zusatz sei rechtzeitig vor dem Ablauf der diesbezüglichen Widerspruchsfrist am Freitag, den 18. Dezember, beim Büro des Bürgermeisters eingereicht worden, teilte die UWG in einer Pressemitteilung mit. Kern der Erweiterung ist die Bezugnahme auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig vom Donnerstag, den 17. Dezember. Darin hatten die Richter die Errichtung eines großen Discounters als nicht zulässig eingestuft, wenn dadurch die Möglichkeit bestehe, dass alteingesessene Geschäfte in der Nachbarschaft geschädigt werden könnten. Dies gelte auch und gerade, wenn die Geschäfte nur in sogenannten Nahversorgungsbereichen liegen, entschied der vierte Senat in Leipzig. Hintergrund waren zwei Klagen von Discountern in München und Köln. Nach der Entscheidung der VGH-Richter müsse die Methode überprüft werden, mit der die Abschöpfung von Kaufkraft prognostiziert werden kann. Die UWG sieht eine Parallele der Kontroverse um den Kauflandmarkt in Barsinghausen, bekräftigt ihre ablehnende Haltung gegen das Bauvorhaben und bittet den städtischen Fachbereich Planung und Bau sowie den Verwaltungschef darum, die diesbezüglichen Planungen zu verwerfen.
Quelle: Deister Aktuell vom 27. Dezember 2009, Text Redakteur Stefan Tatge. V.i.S.d.P.
Dämpfer für Expansionspläne der Discounter
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:bundesverwaltungsgericht-daempfer-fuer-expansionsplaene-der-discounter/50051793.html
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