Die UWG stuft die Neuregelung des Winterdienstes skeptisch ein

Freitag 29. Oktober 2010 von Markus Neugebauer

Die Stadtverwaltung weist auf die Räumungspflicht der Hauseigentümer hin / Wählergemeinschaft befürchtet Rechtsstreitigkeiten

BARSINGHAUSEN (ta). Noch ist in diesem Herbst keine einzige weiße Flocke gefallen, doch nach Ansicht der Unabhängigen WählerGemeinschaft Barsinghausen könnte sich die anstehende kalte Jahreszeit zu einem Winter der heißen Gemüter in der Deisterstadt entwickeln. Ausgangspunkt ist die am 3. Juni vom Stadtrat beschlossene Neuregelung der kommunalen Straßenreinigung. Diese präzisierte auch die Schneeräumpflichten der Stadt sowie der Grundstückseigentümer. Auf der Internetseite der Stadt sind unter dem Stichwort Winterdienst und den angegliederten Links unter anderem die Straßen aufgeführt, in denen eine Beseitigung des Schnees von der Kommune übernommen wird. Eigentümer, deren Straßennamen dort nicht aufgelistet sind, sind demnach in der Pflicht, die Straßenreinigung in die eigenen Hände zu nehmen oder gegebenenfalls einen Dritten mit den Arbeiten zu betrauen. Der Vorsitzende der UWG, Markus Neugebauer, sagt, hier habe die Öffentlichkeit anscheinend noch gar nicht registriert, was da im Frühjahr beschlossen worden sei. Mit der neuen Situation sei eine rechtliche Grauzone mit unabsehbaren Folgen und Gefahren für die Bürger entstanden. Der eigentliche Träger des Straßenkörpers sei eindeutig die Stadt. Schon allein aus versicherungstechnischen Gründen bezweifele die UWG, dass eine verpflichtende Übertragung der Räumtätigkeit auf die Eigentümer bindend sei. „Was ist mit älteren oder erkrankten Mitbürgern oder Menschen, die aus beruflichen Gründen gar nicht in der Lage sind, die Räumung selbst vorzunehmen“, fragt Neugebauer. „Müssen die Betroffenen in diesem Fall ein Unternehmen auf eigene Kosten beauftragen und was passiert eigentlich, wenn die Fahrbahn nicht bis zur Straßenmitte gereinigt wird? Nach vorliegenden Informationen verschiedener Haftpflichtversicherer begibt sich der Bürger, sofern er die Aufgaben wahrnimmt, in eine Grauzone“, so Neugebauer. Insbesondere im Schadensfall seien somit Rechtsstreitigkeiten zwischen der Stadt, den Grundstückseigentümern, dem potentiellen Unfallopfer sowie den in Frage kommenden Versicherungsgesellschaften zu befürchten. „Wir möchten jedem vom Winterdienst betroffenen Bürger dazu auffordern, sich genauestens mit dieser Situation auseinanderzusetzen und diese durch den Haftpflichtversicherer prüfen zu lassen. Wir rufen dazu auf, einen schriftlichen Antrag auf Befreiung (vom Winterdienst) zu stellen, um möglichen Unannehmlichkeiten vorzubeugen“, sagt Neugebauer. Auf Nachfrage erklärte der Leiter der städtischen Bauverwaltung, Michael Huschenhöfer, am Montag, dass durch die beschlossene Verordnung, die auch in anderen Kommunen Bestand hätte, lediglich die Zuständigkeiten bei Mischverkehrsflächen präzisiert worden seien. Die Bürger seien durch Veröffentlichungen in den Zeitungen auf die Neuregelung hingewiesen worden, eine persönliche Anschreibung der jeweiligen Eigentümer sei hingegen nicht vorgenommen worden. Im Fall der Nichtbeachtung der Räumpflicht würde aber eine Hinweisung durch die Stadt erfolgen. Auch die Verhängung von Bußgeldern sei möglich, so Huschenhöfer. In Bezug auf mögliche Haftungen stellte er klar, dass die Schadensfrage auf Gehwegen eindeutig geregelt sei, wohingegen Unfälle auf der Fahrbahn von Fall zu Fall begutachtet werden müssten. Von der Pflicht ausgenommen seien auch die Eigentümer nicht, die die Räumung selber nicht ausführen könnten. Dann müssten die Arbeiten in Auftrag gegeben werden. Die Beantragung von Ausnahmen werde die Stadt nicht akzeptieren, unterstrich Huschenhöfer. Besondere Streitigkeiten erwarte er nicht, so der Verwaltungsfachmann. Foto: ta

Markus Neugebauer (v.li.), Lars Jansen und Thomas Rehwald von der UWG glauben, dass die Neuregelung des Winterdienstes zu einem Sturm der Entrüstung und rechtlichen Auseinandersetzungen führen könnte. V.i.S.d.P.  Quelle: Deister Aktuell vom 27.Oktober 2010, Bericht von Stefan Tatge.

U W G – B A R S I N G H A U S E N SEI SCHLAU
Unabhängige WählerGemeinschaft WÄHL BLAU !
Gemeinsam sind wir stark !

Kategorie: Allgemeines | Kommentare deaktiviert für Die UWG stuft die Neuregelung des Winterdienstes skeptisch ein

Print Friendly, PDF & Email