Bürgersprechstunde führt zu Anfragen an die Stadtverwaltung

https://www.con-nect.de/barsinghausen/nachricht/buergersprechstunde-der-uwg-traegt-erste-fruechte

Als Ergebnis unserer UWG Fraktion Bürgersprechstunde im Februar und beim anschließendem Siedlungsrundgang haben wir uns gemeinsam mit Bürger/Innen vermeidliche Schwachpunkte angeschaut.

Daraufhin hat die UWG Fraktion dementsprechende Anfragen an die Verwaltung gerichtet, die sehr Zeitnah von den zuständigen Fachbereichen angeschaut wurden.

In erster Linie handelt es sich um Zustände der Beschilderung und Verkehrssicherheit im Bereich Gänsefußweg, Wilhelm-Raabe-Straße, Gerhard-Hauptmann-Straße und Am Buchhorn, dort der Bahnübergang).

Alle von uns angesprochenen Punkte werden laut Verwaltung zeitnah abgearbeitet, wofür wir uns bei den Mitarbeiter/Innen bedanken möchten.

Hier unsere Fragen und die umgehenden Antworten der Verwaltung:

1.) Der Einfahr- und Geh Bereich von der Gerhard-Hauptmann-Straße in
die Wilhelm-RaabeStraße birgt ein sehr hohes Risiko für Fußgänger,
vor allem älteren und beeinträchtigten Menschen und Radfahrern droht
hier eine erhöhte Unfallgefahr (siehe Foto) Menschen mit Rollatoren,
Rollstuhl oder altersbedingter Einschränkung können hier jederzeit
stürzen und müssen größere Umwege in kauf nehmen, um diesen
Bereich zu umgehen. Auch für Radfahrer ist die Gefährdung sehr hoch,
da der gelöste Schotter zum rutschen führt. Wann wird dort im Zuge der
Verkehrssicherungspflicht gehandelt?


Antwort der Verwaltung: Der Asphalteinbau am provisorischen Übergang Gerhart-Hauptmann
Str. / Wilhelm-RaabeStraße wird bei geeigneter Witterung durchgeführt.
Kurzfristig wird der Schotter vom Bauhof nachgebessert, um hier der
Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.


2.) Im Bereich Gänsefußweg und Wilhelm-Raabe-Straße wird häufig
mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit gefahren. Im Ursprung sollte die
Wilhelm-Raabe-Straße nach Fertigstellung in eine besonders
verkehrsberuhigte Zone umgewidmet werden, hinsichtlich
Geschwindigkeit und Beschilderung. Wann wird in diesem Fall
gehandelt, um die derzeitige Situation zu entschärfen?


Antwort der Verwaltung: Die Wilhelm-Raabe-Straße stellt nach der Sanierung und Fertigstellung
im letzten Jahr einen verkehrsberuhigten Bereich da. Eine
entsprechende Beschilderung wird zeitnah von der Stadt
Barsinghausen dort angebracht. Durch die entsprechende
Beschilderung wird dann auch die Widmung vollzogen. Erst dann
können Parksituation und Geschwindigkeit überprüft werden.


3.) Der Feldweg aus Richtung Calenberger Straße wird trotz Verbot als
Abkürzung in Richtung Gänsefußweg genutzt, um in die Siedlung zu
gelangen. Obwohl die Durchfahrt ortseinwärts für KFZ und Motorräder
verboten ist. Früher war dort eine Einbahnstraßenregelung, die
möglicherweise wieder eingerichtet werden sollte. Wie wird die Stadt
Barsinghausen in diesem Fall handeln?


Antwort der Verwaltung: Bei dem Gänsefußweg von der
Kleingartenkolonie „Neue Wiese“ bis hin zur Calenberger Straße
handelt es sich um eine Radfahrstraße. Eine Einbahnstraßenregelung
entfaltet dort keine Wirkung mehr. In einer Radfahrstraße ist jeglicher
motorisierte Verkehr ausgeschlossen außer er wird explizit durch
Anordnung zugelassen. KFZ und Motorräder sind von südlicher in
nördliche Richtung zugelassen. Nicht jedoch aus anderer Richtung.
Lediglich der landwirtschaftliche Verkehr besitzt eine
Durchfahrtsgenehmigung von Norden nach Süden. Somit ist nach den
Reglungen der Radfahrstraße die Durchfahrt ortseinwärts untersagt.
Zur besseren Übersicht hinsichtlich der verkehrsrechtlichen
Regelungen, die sich aus der Fahrradstraße ergeben, wird von der
Einmündung der Calenberger Straße in den Gänsefußweg ein
zusätzliches „Durchfahrt verboten“-Schild aufgestellt.


4.) Im Bereich des Bahnübergang „Am Buchhorn“ ist es schon
mehrfach zu Gefährdungen für Kinder gekommen, die plötzlich unter
der Bahnschranke durchlaufen wollen, da dort keine funktionstüchtigen
Sicherungsgitter an den Schranken vorhanden sind. Wir werden
umgehend Kontakt zur deutschen Bahn aufnehmen, da es sich hier
möglicherweise um grobe Fahrlässigkeit handelt, da dieses Problem
der DB schon seit längerem bekannt ist. Was kann durch die Stadt
Barsinghausen hinsichtlich der groben Fahrlässigkeit der DB veranlasst
werden?


Antwort der Verwaltung: Die Deutsche Bahn hatte bereits Kenntnis über
die Missstände ihrer unzureichenden Beschrankungsanlage am
Bahnübergang „Am Buchhorn“ erlangt. In der 8. Kalenderwoche hat
hierzu u.a. ein gemeinsames Treffen mit der Polizei und Bahnvertretern
stattgefunden, um den Umstand so schnell wie möglich zu beheben.
Der Deutschen Bahn war der Mangel bewusst und es war vorgesehen,
dem abzuhelfen, jedoch konnte noch kein Termin für die Realisierung
genannt werden. Unangekündigt wurde am 27.02.2023 der Gitterbehang an der südlichen Seite der Beschrankungsanlage seitens
der Deutschen Bahn wieder in Stand gesetzt. Die nördliche Seite soll
gemäß der DB bis spätestens Mitte März repariert sein. Laut Auskunft
der Deutschen Bahn wird jedoch damit gerechnet, dass durch die
Fußgänger dieser Behang wieder in kürzerer Zeit beschädigt wird. Sie
bittet daher um Prüfung, ob darauf verzichtet werden könnte. Aus
Sicherheitsgründen hält die Stadt die Beibehaltung für geboten.


5.) In der Kurve Wilhelm-Raabe-Straße / Wilhelm-Busch-Straße
sammelt sich bei Regen Stauwasser / Wasseranlandungen. An dieser
Stelle befindet sich kein Bodeneinlauf. Tritt hier der Fall einer
Gewährleistung gegenüber der ausführenden Straßenbau Firma ein?
Wie wird die Stadt Barsinghausen dort verfahren?


Antwort der Verwaltung: Der Einbau eines Ablaufes wird kurzfristig
beauftragt. Ein Gewährleistungsfall liegt hier nicht vor.

Es hat sich wieder gezeigt, wie wichtig der Kontakt zwischen Bürger/Innen
und den politischen Vertretern ist. Im Mai findet die nächste
Bürgersprechstunde der UWG Fraktion statt.

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