Freitag 7. Oktober 2011 von Markus Neugebauer
Stadt Barsinghausen
FD I/1 Ordnungswesen und Gefahrenabwehr
Deisterplatz 2
30890 Barsinghausen
Barsinghausen, den 04.Oktober 2011
Ortsbegehung der UWG bezüglich Kauflandbaustelle Barsinghausen
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Dienstag, den 27.September 2011 um 16.45 Uhr, hat die UWG Fraktion Barsinghausen, Frau Eva Runge und Herr Markus Neugebauer, einen mit den Bürgern abgestimmten Ortstermin wahrgenommen, bei dem es um die Beeinträchtigung der Anwohner hauptsächlich durch Baustaub ging.
Bei der Sichtung von Fotomaterial und der Besichtigung der Baustelle waren Staubwolken zu erkennen, die auch in Richtung Straße an der Diekwiese zogen.
Allerdings sind Staubbelastungen fotografisch schwer darstellbar und stellen keine objektiven Maßstäbe hinsichtlich des Merkmals der Zumutbarkeit einer Immission dar.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Klärung der Frage, welche objektiven Kriterien Ihrerseits angelegt werden, um die Wesentlichkeits-schwelle mutmaßlich gesundheitsschädigender Immissionen zu definieren.
Nach Auffassung der UWG ist die Stadt Barsinghausen als baugenehmigende Behörde für die Bauaufsicht zuständig ebenso wie als Ordnungsbehörde, somit auch für ggf. unrechtmäßige Beeinträchtigungen der Anwohner durch Staub.
Die Anwohner müssen sich insoweit nicht auf die Region, Team für Immissionsschutz, verweisen lassen, da diese der Stadt lediglich fachliche Unterstützung bietet, nicht aber die eigentliche Zuständigkeit verändert.
Eine unmissverständliche Aussage Ihrerseits zur frage der Zuständigkeit erbeten wir ebenfalls.
Nach Auffassung der UWG sind die Anwohner mit dem Bau der Kauflandgebäude ohnehin stark genug belastet, so dass jede weitere, vermeidbare und einen Schwellenwert überschreitende Belastung inakzeptabel ist.
Der Schwellenwert muss objektiv feststellbar sein, es muss feststehen, in welchen Zuständigkeitsbereich die Verfolgung und Sanktionierung von Verstößen fällt.
Mit freundlichem Gruß
Markus Neugebauer
Fraktionsvorsitzender der UWG
zur Kenntnis Prof. Dr. Axel Priebs
Leiter Dezernat III
Umwelt, Planung und Bauen
Region Hannover
Hinweis: Der Brief wurde am 6.10.2011 im Bürgerbüro eingereicht. V.i.S.d.P.
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