Die Stadt spart sich das Sparen

Sonntag 29. Januar 2012 von Markus Neugebauer

Barsinghausen. „Aufgrund der Behauptung von Herrn Hoffmann, -Leiter Zentraler Dienst-, der Fraktionsvorsitzende der UWG kann nicht rechnen, möchte ich nun persönlich dazu Stellung beziehen und Herrn Hoffmann vorrechnen, was er eigentlich selber wissen müsste, teilt der Fraktionsvorsitzende der UWG, Markus Neugebauer, in einer Presseerklärung mit.

Ein x- beliebiges Unternehmen baut hälftig Arbeitsplätze ab, weil die Arbeit mit 50 % der Arbeitskräfte zu bewältigen ist. Erhält die verbleibende Hälfte der Arbeitskräfte eine Gehaltserhöhung, weil sie mehr arbeitet ?
Nein, weil jetzt das Arbeitsaufkommen zur Anzahl der benötigten Kräfte passt, niemand arbeitet mehr.
Kostspielig anders ist es vermutlich hier gelaufen:
Bei der ( sehr schnellen ) Beförderung des Leiters Zentrale Dienste von der Besoldungsstufe A14 auf A 15 ergibt sich eine Differenz zur vorherigen Besoldungsstufe von  610,00 €/ Monat  ( stets brutto)  x 24 Monate bis zur Pensionierung 2014  von 14.640,00  € Mehrbezügen – noch kein Bonbon ? Peanuts  ?
Der Hartz IV ( ALG II ) Regelsatz liegt derzeit übrigens bei 374, 00 € ( netto)  monatlich.
Das Bonbon würde sich zur veritablen Sahnetorte entwickeln, wenn man, unter Beachtung von § 5 Abs. 5 NBeamtVG feststellt, dass zur Ermittlung der Beamtenpensionen die ruhegehaltsrelevanten Dienstbezüge maßgeblich sind, die mindestens 2 Jahre vor Erreichen der Dienstaltersgrenze erreicht wurden.  Höherstufungen unter 2 Jahren wären für die Pensionsberechnung irrelevant geblieben.
Insofern wäre die Höhergruppierung eine zeitliche Punktlandung, wenn tatsächlich zwei Jahre überschritten und die Pensionshöchststufe von rund 71 % erreicht wurde.
Bei einer Pensionsdifferenz von A 14 auf A15 von 433,10 /Monat x 12 Monate  ergäben sich 5.197,20 €  jährlich.  Unter der Prämisse eines erwarteten Pensionsbezugs bis zum 77. Lebensjahr, also  12 Jahren Pensionsbezugs, würden sich 62.366,40 €  Pensionszahlungen errechnen.
Addiert man nun die erhöhten Bezüge innerhalb der aktiven Dienstzeit, ergäben sich Mehrkosten der Beförderung in Höhe  von 77.006,00 €.
Die Mehrkostenschätzung der UWG von 60.000,00 € war also einigermaßen konservativ, Gegenteiliges mag gern dargelegt werden, es wäre sogar erfreulich, wenn man hier irren würde.
Es sei angemerkt, dass die Bruttopension in jedem Fall deutlich über 3.000,00 € liegt, also niemand vor dem Hungertod im Alter zu bewahren wäre.
„Dem betreffenden Mitarbeiter der Stadt ist ausdrücklich kein Vorwurf zu machen, er hat sich nicht selbst befördert, es sei ihm auch gegönnt, es geht nicht um eine Neiddebatte.
Allein bedauerlich  ist nur vor dem Hintergrund der  anstehenden Haushaltskonsolidierung, dass seitens des damaligen Stadtrates ohne jede Rechtfertigung einer entsprechende Beförderung zugestimmt wurde und die Kosten hierfür jetzt als „Quatsch“ abgetan werden.
Von dieser Art des Sparens versteht die UWG mangels Erfahrung tatsächlich nicht viel.
Die UWG ist aber nicht unerfahren und kann vor allem mit Fakten und Zahlen umgehen“, so Neugebauer abschließend.  V.i.S.d.P.

Kategorie: Aktuelles, UWG-Ratsfraktion | Kommentare deaktiviert für Die Stadt spart sich das Sparen

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