Sehr geehrte Damen und Herren,
als Fraktionsvorsitzender der UWG-Barsinghausen im Rat der Stadt möchte ich Sie darum bitten die Kindergartensatzung der Stadt Barsinghausen vom 06.12.2016 dringend zu prüfen.
Nach unserer Rechtsauffassung ist die Kindergartensatzung der Stadt Barsinghausen vom 06.12.2016 ein Fall für die Kommunalaufsicht gem. § 173 Abs. 1 Nieders. KommunalverfassungsG !
In Barsinghausen fehlen Kindergartenplätze in dreistelliger Höhe. Es sollen beim Verwaltungsgericht Hannover inzwischen sehr viele Klagen eingereicht worden sein, da die Stadt ihrer Verpflichtung genügend Plätze vorzuhalten nicht nachgekommen ist.
Es wäre unter anderem wichtig zu erfahren, um wie viele Klagen es sich handelt und was die Rechtsverteidigung die Stadt Barsinghausen kostet/kosten wird und ob man diese Problematik hätte verhindern können.
Der Grund dieser vermeidbaren Misere ist möglicherweise die Kindergartensatzung vom 06.12.2016 die nach unserer jetzigen Auffassung rechtswidrig ist.
1.) Die Vergabekriterien nach § 2 werden nicht eingehalten, bzw. diese sind für Eltern nicht nachprüfbar, da sich die Stadt auf Datenschutz zurückzieht.
2.) Es ist kein Kriterium Wartezeit vorhanden, erwerbstätige Eltern werden immer von Alleinerziehenden vom Warteplatz verdrängt.
3.) Wird generell städtisches Personal bei der Vergabe bevorzugt, egal, wo dieses tätig ist? Im Niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) wird darüber nichts ausgesagt, dass städtische Mitarbeiter überhaupt bevorzugt behandelt werden dürfen.
Es gibt daher in Barsinghausen eine Zwei- Klassenbürgerschaft bei den Platzvergaben.
4.) In der KiTaG steht allerdings ganz klar verankert, dass die Bedarfsplanung 6 Jahre im Voraus zu erfolgen hat und jährlich fortgeschrieben werden soll.
Hat die Gemeinde dagegen verstoßen?
5.) Wie geht die Gemeinde jetzt damit um, wer trägt die Verantwortung?
6.) Sind Schadenersatzklagen betroffener Eltern bekannt oder werden diese erwartet?
7.) Durfte der Verwaltungsvorstand den Ratsgremien überhaupt so eine Satzung zur Abstimmung vorlegen?
8.) Wurde mit der städtischen Kindergartensatzung gegen das Niedersächsische Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) verstoßen wenn man § 13 heranzieht in dem folgendes verankert ist?
§13 (1)
1 -Die örtlichen Träger stellen das vorhandene Angebot an Plätzen in Krippen, Kindergärten, Horten sowie in Kleinen Kindertagesstätten und den entsprechenden Bedarf an Plätzen in diesen Einrichtungen für die nächsten sechs Jahre fest.
2 -Die Bedarfszahlen sind jährlich fortzuschreiben.
3 -Bei der Feststellung des Bedarfs ist eine möglichst ortsnahe Versorgung anzustreben.
Hat die Verwaltung der Stadt Barsinghausen hier durch Untätigkeit den jetzigen Fehlbedarf zu verantworten?
9.) Hätte dem Bürgermeister der Stadt Barsinghausen, der als Verwaltungs-Jurist verantwortlich zeichnet, eine Rechtswidrigkeit bewusst sein müssen?
Jährliche Fortschreibung bedeutet, man ermittelt einmal den Bestand an vorgehaltenen Plätzen und stellt sie somit fest. Dann ermittelt man die Belegung, um zu erfahren, wie viele Plätze noch frei sind.
Nun braucht man nur noch die Zahlen der nächstjährigen Abgänger und die Zahlen der Neu-Anmeldungen gegeneinander zu halten und weiß, ob man genügend Plätze vorhält oder neue Kapazitäten schaffen muss. In die 6-Jahres Vorschau muss man dann nur noch die Geburtenentwicklung und die durchschnittliche Zuwanderung einrechnen und man würde rechtzeitig erfahren ob höhere Bedarfe bestehen oder nicht.
Die hierzu notwendigen Zahlen und Daten hätte die Stadt Barsinghausen zuverlässig anhand ihrer eigenen Quellen ermitteln können und müssen. Stattdessen sahen hier die verantwortlichen Vertreter der Stadt Barsinghausen es als ausreichend an, ungenaue Daten vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) bei der Bedarfsplanung zu Grunde zu legen. Dieser einfachen Aufgabe war die Stadt Barsinghausen und in erster Linie der Bürgermeister nicht gewachsen und trägt somit die alleinige Schuld, dass viele Eltern ihren gesetzlichen Anspruch auf Kinderbetreuung nicht erhalten.
Hiermit bitte ich Sie tätig zu werden und uns Ihre Prüfungsergebnisse mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Neugebauer, Fraktionsvorsitzender, UWG Barsinghausen