Dienstag 13. Dezember 2011 von Markus Neugebauer
Die von CDU, FDP und UWG vorgelegte Resolution ist lediglich ein Hinweis darauf, dass Extremismus jeder Art, also begrifflich die Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, abgelehnt wird, insbesondere dann, wenn dies unter Einsatz von Gewalt und durch die Begehung von Straftaten geschieht. Selbstverständlich waren Anlass der Resolution die Taten der rechtsextremen NSU und deren beispiellose Morde, eine Unterscheidung zwischen Extremismus nach links oder rechts zu treffen, ist dennoch der falsche Schluss.
Extremismus grenzt stets gesellschaftliche Gruppen aus , spricht diesen die Existenzberechtigung ab, will im Gegner das personifizierte Böse sehen, das mit allen erlaubten und unerlaubten Mitteln, nach der jeweiligen verqueren Ethik, bekämpft werden darf. Das ist das Wesensmerkmal des Extremismus- und galt auch in der Zeit des links motivierten Extremismus der 70er und 80er Jahre.
An dieser Stelle eine Aufrechnungsarithmetik der Scheußlichkeitsformen von linker und rechter Gewalt zu betreiben oder Statistikrekordlisten aufzubieten ist allerdings unangebracht, von der einen wie der anderen Seite, Menschenleben lassen sich nicht aufrechnen.
Die gemeinsame Resolution ist vorausschauend darauf gerichtet, nicht zu bewirken, dem Extremismus des anderen Lagers das moralische Schwert zu schärfen, indem zwischen gutem und schlechtem Extremismus unterschieden wird.
Richtig ist allein, allen extremistischen Gruppen und deren Umfeld den gesellschaftlichen Boden zu entziehen, dies ist ein Anfang und wird sich in der Umsetzung eines hoffentlich erfolgten Ratsbeschlusses selbstverständlich auch explizit gegen Rechtsextremismus wenden.
Mit den vorstehenden Gründen ist also nicht recht verständlich, aus welchem Grunde die vorgelegte Resolution keine breite Mehrheit finden sollte, spätestens am Tage des Ratsbeschlusses sollte man sich vernünftigerweise die Hände reichen. V.i.S.d.P. OR
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