Verlegung der Bushaltestelle im unteren Bereich der Hans-Böckler-Straße
Stadt Barsinghausen 01.07.2019
Az:
A N T W O R T
der Stadtverwaltung
auf eine Anfrage
am 19.06.2019
durch Herrn Neugebauer
F R A G E N & A N T W O R T E N:
Frage:
Aufgrund der Verlegung der Bushaltestelle im unteren Bereich der Hans-Böckler-Straße von der Buswendeschleife auf den Bereich der rechtsseitigen Fahrbahn-Parkplätze ergibt sich aktuell für die Anwohner ein wachsendes Parkplatz Problem. In den vergangenen Tagen wurde wir mehrfach darauf angesprochen. Am heutigen Morgen haben wir uns diese Situation angeschaut und es zeigte sich deutlich eine wirkliche Problematik. Sicherlich erhöht dieser derzeitige Zustand auch eine Gefährdung, da nun auch Autos an Stellen stehen, die dann unübersichtlich sind oder in einem Fall sogar den fließenden Verkehr beeinflussen.
Die Anwohner müssen derzeit auf die Parkmöglichkeiten vor dem Kindergarten Regenbogen ausweichen. Im Umkehrschluss führt das dort aktuell zu Schwierigkeiten wenn Eltern ihre Kinder bringen oder holen.
Ein weiteres Problem ist für die direkt an der Bushaltestelle wohnenden Bürger, dass durch den haltenden Bus die Abgase des laufenden Motors in die Wohnungen ziehen wenn Fenster geöffnet sind oder die Anwohner ihren Balkon nutzen.
Nun unsere Fragen:
- Wie kann die Stadt Barsinghausen in diesem Bereich neue Parkplätze erschließen und an welcher Stelle?
- Wie wird die Stadt Barsinghausen mit diesem entstehenden Problem umgehen und sinnvoll entgegenwirken?
- Wird überprüft ob der fließende Verkehr durch das Parkplatzproblem gehemmt ist?
- Welche Möglichkeit gibt es um die Abgasbelästigung für die Anwohner zu drosseln?
Ich bitte um eine kurzfristige Beantwortung unserer Anfrage.
Mit besten Grüßen
Markus Neugebauer
Antwort:
Allgemein:
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten der Bushaltestelle Hans – Böckler – Straße musste die Haltestelle auf die gegenüberliegende Straßenseite verlegt werden. Der Antrag der Firma Regiobus hierfür wurde am 21.05.2019 gestellt. Am 14.05.2019 gab es zusammen mit dem Tiefbaubereich der Stadt Barsinghausen einen vor Ort Termin, auf dem Firma Regiobus ihr Vorhaben der Stadt Barsinghausen erläutert hat.
Zu dieser Verlegung kam es durch die Umstellung der Busse von 12m auf 15m, in ihrer Gesamtlänge. Bei Nichtverlegung der Bushaltestelle würde der Bus mit der gesamten vorderen Schürze über den Gehweg fahren, sodass Passtanten hierdurch gefährdet werden. Damit war nicht mehr gewährleistet, dass Passanten und Fahrgäste der Firma Regiobus verkehrssicher die Bushaltestelle benutzen konnten. Die Bushaltestelle Hans – Böckler – Straße wird für das kommende Jahr in das Bushaltestellenkonzept der Stadt Barsinghausen mitaufgenommen und eine Umgestaltung wird durch den Tiefbaubereich angestrebt. Diese wird sodann barrierefrei und verkehrssicher umgebaut.
Zu 1. und 2.
Die Maßnahme ist aus den o.g. Gründen für ein Jahr geplant. Die Einengung des Parkraums ist für jeden Einzelnen hinzunehmen, wenn dadurch für die Allgemeinheit eine verbesserte verkehrsrechtliche Situation geschaffen wird. Die Verbesserung liegt hier in der Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Passanten der Bushaltestelle.
Die Größe der einzuhaltenden gesperrten Fläche richtet sich nach der Länge der Busses mit einem Sicherheitsabstand, sowie einer Einfahrtspur an die Ersatzhaltestelle.
Die Stadt Barsinghausen ist nicht gehalten zusätzlichen Parkraum auf öffentlichen Flächen zu schaffen. Jedem Mitbürger wird unter anderem zugemutet einen Fußmarsch von bis zu 15 Minuten von seinem gewählten Parkplatz bis zu seinem Ziel in Kauf nehmen zu müssen. Dies ist hier aber bei weitem nicht der Fall. Ein Anspruch auf Parkplätze im öffentlichen Raum bestehen nicht.
Zu 3.
Die Rettungswege und Feuerwehrzufahrten sind von parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Eine Gefährdung von Menschenleben durch ruhenden Verkehr kann durch die Allgemeinheit nicht hingenommen werden. Dieses wird regelmäßig durch unseren Mitarbeiter des ruhenden Verkehrs überprüft. Massive Park- und Halteprobleme sind der Stadt Barsinghausen im Bereich der Hans – Böckler – Straße nicht bekannt. Der ruhende Verkehr wird hierbei nicht über das normale Maß hinaus beeinträchtigt.
Zu 4.
Die Abgasbelästigung für die Anwohner ist für den genannten Zeitraum von einem Jahr im Interesse der Allgemeinheit hinzunehmen.
Eine mögliche Verbesserung hinsichtlich der Stellplätze könnte, nach Rücksprache mit den entsprechenden Hausverwaltungen, durch Schaffung temporärer Stellplätze auf den privaten Grundstücken erfolgen. Dadurch könnte der Parkdruck im öffentlichen Raum gemindert werden